|
|
 |
Aufnahmekriterien Frühreha (Phase B)
§ 39 SGB V
- Vorausgegangene schwere oder schwerste Hirnschädigung
- Nicht mehr beatmet
- Stabile Atmung und Herzkreislaufverhältnisse im Liegen
- Intrakranielle Druckverhältnisse stabil
- Keine Begleitkrankheiten, die eine Mobilisation verhindern
- Keine floriden Infektionen (z.B. Pneumonie)
- Keine aktuellen operativen Interventionen
Aufnahmekriterien Weiterführende Reha (Phase C)
§ 111 SGB V in Verbindung mit § 40 SGB V
- Abgeschlossene akutstationäre Diagnostik und Therapie
- Patient ist kooperationsfähig
- Teilselbständigkeit in den ATL
- Patient ist mobil (auch im Rollstuhl)
- Patient (oder Betreuer) hat eingewilligt
- Kostenzusage liegt vor/ist beantragt
zurück zur Übersicht
| 

|
|