EVANGELISCHES Krankenhaus Oldenburg
 
 
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Aufnahmekriterien
Frühreha (Phase B)

§ 39 SGB V

  • Vorausgegangene schwere oder schwerste Hirnschädigung
  • Nicht mehr beatmet
  • Stabile Atmung und Herzkreislaufverhältnisse im Liegen
  • Intrakranielle Druckverhältnisse stabil
  • Keine Begleitkrankheiten, die eine Mobilisation verhindern
  • Keine floriden Infektionen (z.B. Pneumonie)
  • Keine aktuellen operativen Interventionen


Aufnahmekriterien
Weiterführende Reha (Phase C)

§ 111 SGB V in Verbindung mit § 40 SGB V

  • Abgeschlossene akutstationäre Diagnostik und Therapie
  • Patient ist kooperationsfähig
  • Teilselbständigkeit in den ATL
  • Patient ist mobil (auch im Rollstuhl)
  • Patient (oder Betreuer) hat eingewilligt
  • Kostenzusage liegt vor/ist beantragt




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