Organspende und Transplantation
Heute kann die Medizin vielen schwerkranken Menschen durch eine lebensrettende Organtransplantation die Chance auf eine neues Leben eröffnen. Vielen Patienten bietet eine Organ- oder Gewebetransplantation einen Gewinn an Lebensqualität, sei es durch die Erlösung von der lebenslang notwendigen Dialyse, sei es durch die wiedergewonnene Sehkraft nach Hornhautübertragung, eine bessere Leistungsfähigkeit im Alltag oder die Rückkehr ins Berufsleben. Jeder kann heute oder morgen auf eine Organtransplantation angewiesen sein, vielleicht auch die eigenen Kinder, Partner, Freunde. Eine Übertragung eines Organs von einem verstorbenen Spender auf den Empfänger ist nur möglich durch die Spendebereitschaft des Verstorbenen. Nur wenn viele bereit sind, Organe zu spenden, kann vielen geholfen werden. Derzeit warten in Deutschland ca. 11 000 schwerkranke Menschen auf ein Spenderorgan, und die Wartelisten, auf denen diese Patienten eingetragen sind, wurden in den letzten Jahren immer länger. Der Bereich der Organspende und Organtransplantation ist in Deutschland seit dem 1.12.1997 durch das Transplantationsgesetz geregelt, mit ihm werden die Rechte und Pflichten aller Beteiligten sowie die Bedingungen der Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben geregelt.
Das Evangelische Krankenhaus Oldenburg unterstützt das Ziel, möglichst vielen kranken und lebensbedrohten Menschen durch eine Transplantation zu helfen und Organentnahmen im Rahmen des Transplantationsgesetzes zu ermöglichen, und hat dies in einer Leitlinie dokumentiert. In einer hausinternen Richtlinie ist die Umsetzung des Transplantationsgesetzes in die klinische Praxis beschrieben. Die Aktivitäten des Evangelischen Krankenhauses auf dem Gebiet werden in einem Jahresbericht veröffentlicht. weitere Informationen:
|