EVANGELISCHES Krankenhaus Oldenburg
 
 
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Bewerbung:

Voraussetzung für die Aufnahme in die Krankenpflegeausbildung:

Schulische Voraussetzung:

  • Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung
    oder
  • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
    oder
  • Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in oder eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe

Gesundheitliche Voraussetzung:

  • muss vom Hausarzt anhand einer Bescheinigung nachgewiesen werden
  • für Bewerber unter 18 Jahren gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitschutzgesetzes

Für alle Bewerber gilt:

  • physische und psychische Gesundheit/Belastbarkeit
  • frei von Infektionskrankheiten und chronischen Krankheiten
  • keine Schäden am Skelettsystem, besonders im Hinblick auf die Belastbarkeit der Wirbelsäule und der unteren Extremitäten
  • frei von Allergien (besonders Stoffe die im Krankenhaus von Bedeutung sind, z.B. Desinfektionsmittel, Latex, usw.)
  • frei von Süchten

Kirchenzugehörigkeit:

  • Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche oder einer anderen Kirche, die in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland mitarbeitet
  • über Ausnahmen entscheidet ausschließlich der Krankenhausvorstand

Ausbildungsvergütung
Die Vergütung während der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in erfolgt zum Monatsende und beträgt zur Zeit brutto:
1. Ausbildungsjahr - 714,69 €
2. Ausbildungsjahr - 773,03 €
3. Ausbildungsjahr - 867,01 €

Schichtzulage

Jahressonderzahlung

Urlaub: 29 Tage

  • ab dem 30. Lebensjahr 30 Arbeitstage pro Jahr

Einzureichende Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsschreiben und ein Lichtbild
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Geburtsurkunde (beglaubigt)
  • Schulabschlusszeugnis (beglaubigt)
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis vom Hausarzt
  • Berufliche Zeugnisse (beglaubigt)
  • Pfarramtliche Bescheinigung der Kirchengemeinde

Berufskleidung

Die Berufskleidung besteht aus Hose und Kasack und wird zur Verfügung gestellt. Die Reinigung dieser Kleidungsstücke erfolgt durch das Evangelische Krankenhaus.

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